Pflegeberater Olaf Keiper

www.dbfk.de

als Krankenpfleger, Pflegeberater i.S.d. 7a SGB XI und Case Manager (dgcc) bin ich als Beratungsstelle von den Pflegekassen anerkannt.

Pflegeberatung:

Für eine umfassende Pflegeberatung in der Häuslichkeit wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse und bitten um eine aufsuchende Pflegeberatung. Ihre Pflegekasse oder deren Beauftragten werden Sie dann telefonisch oder zu Hause beraten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegeberatung.html

Beratungsstelle:

Wenn Sie einen regelmäßigen Beratungsbesuch wünschen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Sie können bei anerkanntem Pflegegrad 1 einmal im Jahr
und wenn Sie bei einem höherem Pflegegrad einen Pflegedienst beauftragt haben einmal im Halbjahr,

bei Pflegegeldbezug sollen Sie bei anerkanntem Pflegegrad 2 und 3
einmal im Halbjahr,

oder bei anerkanntem Pflegegrad 4 und 5
einmal im Quartal,

einen Beratungsbesuch nach §37 III SGB XI durchführen lassen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html

Bei Bezug von Pflegegeld sind die Beratungsbesuche verpflichtend.
Der Beratungsbesuch wird von ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse bezahlt.

Sie können unter der


Rufnummer (0208) 3067350
oder unter
postfach@pflege-keiper.de

eine Nachricht hinterlassen.

Die gesetzlichen Regelungen und Pflegeleistungen können Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministers nachlesen:

Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.
(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.
(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen.html